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   BGH, 12.02.1980 - 5 StR 28/80   

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https://dejure.org/1980,1738
BGH, 12.02.1980 - 5 StR 28/80 (https://dejure.org/1980,1738)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1980 - 5 StR 28/80 (https://dejure.org/1980,1738)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1980 - 5 StR 28/80 (https://dejure.org/1980,1738)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Sicherungsverwahrung im Revisionsverfahren - Fehlerhafte Begründung einer Sicherungsverwahrungsanordnung im Strafurteil - Formal ordnungsgemäße Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Schilderung von früheren Taten im Urteil - Berücksichtigung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 12.02.1980 - 5 StR 28/80
    Auch die früher begangenen Taten, und zwar besonders die in § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB bezeichneten Straftaten, sind heranzuziehen (BGHSt 24, 153, 156) [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71].
  • BGH, 18.06.1957 - 5 StR 148/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.02.1980 - 5 StR 28/80
    Die früheren Taten sind regelmäßig in den Urteilsgründen kurz zu schildern; das hat der Senat schon unter der Geltung des früheren Rechts (§ 42 e StGB aF), das die Sicherungsverwahrung in weiterem Umfang als das geltende Recht zuließ, als notwendig bezeichnet (BGHSt 21, 263, 264; MDR 1957, 562).
  • BGH, 20.06.1967 - 5 StR 264/67
    Auszug aus BGH, 12.02.1980 - 5 StR 28/80
    Die früheren Taten sind regelmäßig in den Urteilsgründen kurz zu schildern; das hat der Senat schon unter der Geltung des früheren Rechts (§ 42 e StGB aF), das die Sicherungsverwahrung in weiterem Umfang als das geltende Recht zuließ, als notwendig bezeichnet (BGHSt 21, 263, 264; MDR 1957, 562).
  • BGH, 28.09.1990 - 5 StR 414/90

    Begründung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung

    Schon aus diesen Gründen geben die Urteilsfeststellungen keinen ausreichenden Aufschluß darüber, daß gerade (auch) die Symptomtaten nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB Anlaß für die Befürchtung sind, der Täter werde in Zukunft Taten von der in § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB genannten Schwere begehen (BGH, Beschluß vom 12. Februar 1980 - 5 StR 28/80 -, mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 545).
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